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Nordrhein-Westfalen
Das Objekt befindet sich in Privatbesitz und eine Besichtigung ist nicht möglich, nicht erwünscht und zieht
möglicherweise juristische Folgen nach sich. Bei diesem Objekt handelt es sich nicht um ein touristisch genutztes Ziel, sondern ein privat bewohntes Objekt.
Bitte sehen Sie daher von einem Besuch ab, da das in den meisten Fällen von den Bewohnern als Störung der Privatsphäre
angesehen würde. Sollte eine Veröffentlichung auf dieser Webseite zu einer Belästigung der Bewohner führen, werden
ich solche Einträge hier nicht mehr veröffentlichen!
Nur der Vollständigkeit halber: Ich habe alle Fotos auf dieser Seite nur von öffentlich zugänglichen Strasse aus aufgenommen. In einer Entscheidung des BGH, der sogenannten "Friesenhaus-Entscheidung", wurde klargestellt, dass dies kein Eingriff in die Rechte des Hauseigentümers darstellt (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR 54/87 = NJW 1989, 2251 = GRUR 1990, 390). Auch Bedenken hinsichtlich des Urheberrechts an der Abbildung eines Gebäudes bestehen nicht, da der Architekt bei einem so alten Gebäude schon länger tot sein dürfte und nach § 64 UrhG das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers erlischt.
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