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Schloss BerleburgSchloss der Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg
1322 wurde der Zustand der "Doppelherrschaft" in Berleburg beendet, als Widekind von Grafschaft zu Gunsten Siegfrieds II. von Wittgenstein auf seine Rechte an der Stadt verzichtete.
Als der letzte männliche Vertreter der Wittgensteiner Grafen starb, trat sein Schwiegersohn Salentin von Sayn das Erbe an und wurde so zum Begründer des Hauses Sayn-Wittgenstein. Bis zum Tode Graf Ludwigs d. Älteren im Jahre 1605 hatte sich Berleburg zur Haupt- und Residenzstadt der Grafschaft Sayn-Wittgenstein-Berleburg entwickelt. 1603 wurde Wittgenstein in die beiden Grafschaften Sayn-Wittgenstein-Berleburg und Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein (von 1653 an Grafschaft Hohenstein Sayn-Wittgenstein-Hohenstein genannt) geteilt. Diese Teilung blieb bis ins Jahr 1806 bestehen. Durch die Rheinbundakte von 1806 verloren die inzwischen zu Fürstentümern erhobenen Wittgensteiner Territorien ihre Selbständigkeit und wurden Hessen-Darmstadt unterstellt. Auf Beschluss des Wiener Kongresses wurde Wittgenstein 1816 als eigener Kreis der Provinz Westfalen dem Land Preußen zugeteilt. Zentrum der historischen Altstadt ist das Schloss der Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg. Dessen Neubau wurde in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts begonnen und erfuhr während der Regierungszeit des Grafen Casimir in den Jahren nach 1732 eine großzügige Erweiterung. (Quelle: www.bad-berleburg.de)
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