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Schloss AdelebsenHerren von Adelebsen
siehe auch Objekt 295
Die Wiederaufbauarbeiten müssen im Jahre 1653 beendet gewesen sein. Das Schloss Adelebsen ist in mehreren Bauabschnitten vom 17. bis 19. Jahrhundert erstellt worden. Nach 1347 übten die Herren von Adelebsen vorerst eine übertragene Gerichtsbarkeit aus. Am 1.5.1394 erhielt der Ort Adelebsen offiziell das Weichbildsrecht (eine Art Selbstverwaltung, Ortsrecht). Im 14. Jahrhundert entstand das Patrimonialgericht. Die territoriale Entwicklung wurde etwa 1512 abgeschlossen. Diesem Obergericht unterstanden bis zur Auflösung 1850 der Flecken Adelebsen, die Dörfer Barterode, Güntersen, Eberhausen, Lödingsen, Wibbecke, Fehrlingsen, das Gericht Asche und anfangs einige Siedlungen, die später wüst wurden. Die Herren von Adelebsen - ein edelfreies Geschlecht - begaben sich erst im 15. Jahrhundert unter die Lehnshoheit der Herzöge von Braunschweig, ohne auf ihre angestammten Rechte verzichten zu müssen. (Quelle: www.adelebsen.de)
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