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Niedersachsen
Ich konnte für dieses Objekt noch nicht verifizieren, ob es öffentlich besichtigt werden kann.
Das liegt entweder daran, dass dieser Eintrag in meiner Datenbank noch zu frisch und nicht endgültig bearbeitet ist
oder, weil sich dieses Objekt in Privatbesitz befindet und eine Besichtigung nicht möglich ist.
Bei Objekten, bei denen es sich nicht um touristisch genutzte Ziele handelt, ist ein Besuch oft nicht erwünscht.
Das unerlaubte Betreten von Privatgrundstücken zieht möglicherweise juristische Folgen (z.B. §862 BGB - Besitzstörungsanspruch) nach sich. Sollte eine Veröffentlichung auf dieser Webseite zu einer Belästigung der Bewohner führen, werde ich solche Einträge hier nicht mehr veröffentlichen! Nur der Vollständigkeit halber: Ich habe alle Fotos auf dieser Seite nur von öffentlich zugänglichen Strassen aus aufgenommen. In einer Entscheidung des BGH, der sogenannten "Friesenhaus-Entscheidung", wurde klargestellt, dass dies kein Eingriff in die Rechte des Hauseigentümers darstellt (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR 54/87 = NJW 1989, 2251 = GRUR 1990, 390). Auch Bedenken hinsichtlich des Urheberrechts an der Abbildung eines Gebäudes bestehen nicht, da sich das Gebäude gemäss §59 UrhG "bleibend an öffentlichen Wegen, Strassen oder Plätzen" befindet und eine Vervielfältigung mittels Lichtbild daher gestattet ist.
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